Ergibt sich bei einem flachen Böschungssystem für die unterste Böschung ein größerer Wert als für das gesamte Böschungssystem, so ist dieser zu verwenden.
- b)
Von der Haldenoberkante beträgt der Sicherheitsabstand den 2fachen Wert, wie er sich aus der Formel unter Buchst. a ergibt, wobei anstelle der untersten Böschung die oberste zu berücksichtigen ist.
- c)
Von der Oberkante von Restlöchern im gewachsenen Lockergestein beträgt der Sicherheitsabstand den 1,5fachen Wert, wie er sich aus der Formel unter Buchst. a ergibt, wobei anstelle von hö die örtliche Restlochtiefe einzusetzen und anstelle der untersten Böschung die oberste zu berücksichtigen ist.
- d)
Von der Oberkante von Restlöchern im Festgestein beträgt der Sicherheitsabstand 1/3 der örtlichen Restlochtiefe, mindestens jedoch 3 m.